Definition und Anzahl
Zwei nach
vorne gerichtete Leuchten, die das
Fahrzeug leichter erkennbar machen,
wenn es bei Tageslicht fährt.
Anbau
Seitlicher Abstand:
Nicht mehr vorgeschrieben
(Früher: max.40cm)
Zwischenraum:
Der Abstand zwischen den
Innenrändern der sichtbaren
leuchtenden Fläche muss
mindestens 60cm betragen.
Dieser Abstand darf auf 40cm
verringert sein, wenn die
Gesamtbreite des Fahrzeugs kleiner
als 1,3m ist.
Anbringungshöhe:
Unterer Rand der
Leuchtfläche mindestens 25cm
ab Boden.
Oberer Rand der Leuchtfläche
maximal 150cm ab Boden.
Ausrichtung:
Nach vorne sowie in der
Längsrichtung des Fahrzeugs.

Geometrische Sichtbarkeit
Horizontaler Sichtwinkel:
nach aussen und innen mindestens
20°.
Vertikaler Sichtwinkel:
nach oben und unten mindestens 10°.
Elektrische Schaltung
Tagfahrlichter dürfen, bei
Fahrzeugen Typengenehmigt bis März
2011, mit dem Standlicht
mitleuchten, müssen jedoch
beim Einschalten der Scheinwerfer
(Abblend- oder Fernlicht, sowie
Nebellichter) automatisch
ausschalten, ausser beim
Betätigen der optischen
Warnvorrichtung (Lichthupe).
Ein Kontrollicht ist nicht
erforderlich, jedoch zulässig.
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